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013 - Notfallmedizin/Großereignis: LNA - Triagegruppe I
| LNA |
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Der Triagearzt am Triageplatz muss sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Vitalfunktionen fordern und weist diesen Patienten der Triagegruppe I zu.
Ist die Verletzung derart schwer, dass keine Aussicht auf Erfolg (?) besteht,
erfolgt die Zuordnung in die Triagegruppe IV.
Hier muss der Patient allerdings weiter beobachtet werden. Erst bei
Vorhandensein ausreichender Resourcen erfolgt die Versorgung und zwar auch dann, wenn
die Überlebenschance gering ist.
| Triagegruppe I | |
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Insbesondere schwere Thoraxtraumen, äußerlich sichtbare, starke (arterielle) Blutungen, Luxationsfrakturen großer Röhrenknochen, respiratorische Insuffizienz unklarer Ursache, schweres SHT sind Beispiele für Verletzungsmuster, welche der Triagegruppe-I zugewiesen werden müssen. Dies bedeutet nahezu immer auch Intubation und kontrollierte Beatmung.
Können die Vitalfunktionen stabilisiert werden, besteht bei ausreichender Kapazität Transportpriorität. Die Zuordnung erfolgt in die - Triagegruppe-II . . .