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191 - Notfallmedizin/Leitsymptome: NACA-Score - National Advisory Comitee for Aeronautics
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| Schweregrad I | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Hier handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen geringfügiger Art, die keiner ärztlichen Therapie bedürfen. Der Patient wird nach Anamneseerhebung und Untersuchung am Einsatzort belassen. Eine notärztliche Therapie ist NICHT notwendig!
Bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich, die Patienten auch bei geringfügiger Störung mit einem Krankenwagen in die Klinik zu bringen, da nicht selten Beschwerden erst nach Stunden auftreten (z.B. Patienten mit stabilen(?) Wirbelfrakturen können sich anfangs unauffällig bewegen!). Auch bei kleineren Schürfwunden ist an eine Tetanusimmunisierung zu denken!


| Schweregrad II | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Hier handelt es sich um Verletzungen und Erkrankungen, die eine weitere Abklärung und/oder Therapie bedürfen, aber keine notärztlichen Maßnahmen erfordern.
Die Patienten kommen auf alle Fälle mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus; Notarztbegleitung ist nicht unbedingt notwendig!


| Schweregrad III | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Hier ist auf alle Fälle eine stationäre Behandlung angezeigt. Eine akute Vitalgefährdung ist nicht zu erwarten - notärztliche Maßnahmen sind aber erforderlich.
Insbesonders SHT mit Bewußtlosigkeit von wenigen Minuten, penetrierende Augenverletzungen, offene Wunden mit Nerven-/Gefäßverletzungen, Mittelgesichtsfrakturen, unkomplizierte Frakturen (Unterschenkel oder Arm, Finger), Verbrennungen 2. Grades bis etwa 30%, Finger-/Zehen-Amputationsverletzungen erfordern eine stationäre Behandlung.
Erkrankungen wie akute Psychosen, insbesonders auch mit Selbst- und Fremdgefährdung,
nicht lebensbedrohliche
Rhythmusstörungen, generalisierte, selbstlimitierende cerebrale Krampfanfälle, Koliken
und unklare, abdominelle Beschwerden gehören ebenfalls in diese Kategorie.


| Schweregrad IV | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Bei Verletzungen und Erkrankungen ohne erkennbare akute Lebensgefahr, eine Vitalgefährdung aber nicht ausgeschlossen werden kann, müssen nach den therapeutischen Maßnahmen in eine Klinik gebracht werden. Eine Voranmeldung ist bei diesem Schweregrad sinnvoll.
Offene Schädelfrakturen, SHT mit Bewußtlosigkeit von mehr als 15 Minuten, Thoraxverletzungen mit Haemato-Pneumothorax und Lungenkontusion und/oder Rippenserienfraktur, stumpfes Bauchtrauma, schwere Verbrennungen bis 30 %, geschlossene Femur-, Beckenfraktur, Amputation von Extremitäten sind mit einer Vitalgefährdung verbunden (hoher Blutverlust bei Femur- und Beckenfraktur, Gefahr der Ateminsuffizienz bei Rippenserienfraktur und Lungenkontusion, hoher Flüssigkeitsverlust bei ausgedehnten Verbrennungen etc.).
Der Myokardinfarktverdacht bzw. der Myokardinfarkt ohne wesentlichen hämodynamischen
Auswirkungen und ohne Rhythmusstörungen kann jederzeit tödliches Kammerflimmern auslösen.
Ebenso maligne Rhythmusstörungen, beginnende cardiale Dekompensation etc.
Der apoplektischer Insult und Intoxikationen mit Bewusstlosigkeit
können aufgrund einer
bestehenden Ateminsuffizienz, Gefahr der Aspiration oder eines hypoxisch bedingten
Krampfanfalles zur lebensgefährlichen Komplikation werden.
Hypothermie, Bauchschmerzen bei Verdacht auf Extrauteringravidität, vorzeitige
Plazentalösung, Insektenstich im Rachenbereich etc. sind ebenfalls lebensbedrohlich.


| Schweregrad V | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Der Schweregrad-V betrifft Verletzungen und Erkrankungen mit akuter Vitalgefährdung, die ohne sofortige Therapie wahrscheinlich letal enden.
Schädel-Hirn-Trauma mit Bewußtlosigkeit von mehr als 15 min und nachweisbaren pathologisch-neurologischem Defiziten, Halswirbelfraktur mit neurologischen Ausfällen, stumpfes Bauchtrauma mit Schocksymptomen, Rippenserienfraktur mit Ateminsuffizienz, Hämatopneumothorax mit lebensbedrohlicher Ateminsuffizienz bzw. Spannungspneumothorax und offene Thoraxverletzungen, Verbrennungen 3.Grades mit einer Ausdehnung über 30 %, multiple Frakturen insbes. der großen Röhrenknochen, Extremitätenamputationen mit Schock sind Verletzungen, welche der sofortigen Therapie bedürfen.
Erkrankungen wie die akute gastrointestinale Blutung, der Myokardinfarkt mit
Rhythmusstörungen bzw. kardialer Dekompensation bis zum Pumpversagen,
Status epilepticus, apoplektischer Insult mit Hirndruckzeichen, schwerer Ateminsuffizienz
und cerebralen Krampfanfällen, zentrale Embolien, akute Stoffwechselentgleisung mit Koma,
akute respiratorische Insuffizienz inkl. schwerer Asthmaanfall, Eklampsie, vorzeitige
Plazentalösung oder blutende Extrauteringravidität mit Schock, Elektrounfall mit
Rhythmusstörungen, akutes Lungenödem und Höhenlungenödem mit Ateminsuffizienz,
ADAM-STOKES Anfall,
alle Formen des Schock und schwere Hypothermie gehören in diese Kategorie.


| Schweregrad IV | |
|---|---|
| Verletzungen | Krankheiten |
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Verletzungen und Erkrankungen, wo durch entsprechende Maßnahmen eine Wiederherstellung der Vitalfunktionen möglich ist gehören in diese Kategorie. Nach erfolgreicher Therapie bzw. Reanimation können die Patienten ins Krankenhaus gebracht werden.
Eine komplette Atemwegsverlegung erfordert sofortige Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache (z.B. Fremdkörperentfernung). Sofortige Intubation und Beatmung bei Aspiration oder Atemlähmung. Ist die Intubation nicht möglich, ist eine Koniotomie indiziert.
Bei Kammerflimmern sind die sofortige Defibrillation und Beatmung
lebensrettende Maßnahmen. Polytraumatisierte, schwerst
schockierte Verletzte können ebenfalls nur durch adäquate Therapie (Volumentherapie,
Intubation und Beatmung) gerettet werden.


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Notfallmedizin/Leitsymptome: NACA-Score
© 30.1.2002 by Anton Ernst Lafenthaler
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