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230 - Notfallmedizin: Narkose-Management
Indikation zur Einleitung einer Narkose ist die erforderliche Intubation und Beatmung, wenn der Patient nicht bewusstlos ist bzw. unspezifische Abwehrreaktionen erwartet werden müssen (z.B: SHT, schweres Gesichtsschädeltrauma, Polytrauma, SAB, kardiogener Schock, Intoxikation) UND eine Schmerztherapie (z.B: Polytrauma, offene Frakturen, schwere Verbrennung) verpflichtend ist.
Ziel der Narkose ist es, eine komplette Analgesie, Muskelrelaxierung und vegetative Stabilität zu erreichen.
Ein sicheres Beherrschen der Intubation und praktische Erfahrung mit dem Umgang von Hypnotika und Muskelrelaxantien ist Voraussetzung, um die oben genannten Ziele zu erreichen.
Obligat ist vor der Narkoseeinleitung der grob-orientierender
neurologischer Status (Bewusstsein, Pupillen, Motorik
und Sensibilität, Reflexe etc.). Nach Einleitung
der Anästhesie kann dieser nicht mehr verwertbar beurteilt werden.
| Indikation | Ziel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| NICHT bewusstlos unspez. Abwehr Schmerzen |
Muskelrelaxierung Analgesie vegetative Stabilität Hypnose |
ANÄSTHESIE Erfahrung |
| CAVE: Hohes Anästhesierisiko! |
Die Vitalfunktionen sind häufig eingeschränkt und der
Patient ist selten nüchtern (Aspirationsgefahr!). Unbekannte Vorerkrankungen
(KHK, Emphysembronchitits...) sowie widrige Umstände (Platzmangel, Kälte,
blendende Sonne) können
zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten führen.
Nie kann mit Sicherheit vorhergesagt werden, ob der Patient nüchtern ist und
welche Vorerkrankungen und Dauermedikationen bestehen. Wenn irgendwie möglich immer auch Fremdanamnese erheben.
Grundsätzlich gilt jeder Notfallpatient als nicht nüchtern.
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Notfallmedizin - Anästhesie
© 21.1.2010 by Anton Ernst Lafenthaler
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