![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
202 - Notfallmedizin/Airway-Management: Beatmung mit Maske
| Komplikationen |
|---|
|
|
Einen narkotisierten bzw. bewusstlosen Patient mit einem Beatmungsbeutel zu beatmen ist eines der schwierigsten Handlungen nicht nur im Notarztdienst.
Freimachen der Atemwege als Erstmaßnahme sei hier vorausgesetzt. Danach
Überstrecken des Kopfes, evtl. Einlegen eines Polsters unterhalb des Kopfes (ca. 10 cm
soll der Kopf höher liegen als der Körper), Anheben des Kiefers, Aufsetzen der Maske und
Beatmung - Beobachten der Thoraxbewegungen bei der Ein- und Ausatmung - möglichst nicht den
Magen beatmen. Überblähung des Magens bei unsachgemäßer Beatmung
provoziert unweigerlich eine Aspiration.
Ein Notfallpatient ist nie als nüchtern zu betrachten - eine
behutsame Beatmung ist unbedingt notwendig.
Ein Guedeltubus darf nur bei bereits vorhandener Reflexlosigkeit angewendet werden, ansonsten erbricht der Patient und es kommt zur Aspiration.
Zur Frage der Anwendung des Guedeltubus durch Ersthelfer sei hier angemerkt, dass nur dem Erfahrenen der Gebrauch dieses Hilfsmittels gestattet ist. Wer die Maskenbeatmung beherrscht, versteht sich auch im Umgang mit dem Guedeltubus - ansonsten ist der Gebrauch nicht anzuraten.
Generell gilt, dass bei der Einleitung einer Narkose vor Ort der Patient mit Sauerstoff aufgesättigt werden sollte, solange noch eine Spontanatmung besteht.
Die Narkoseeinleitung mit nachfolgender Intubation muss dann blitzartig erfolgen (Thiopental + Lysthenon). Gleichzeitig kann durch den Sellick-Handgriff eine mögliche Regurgitation verhindert (?) werden. Sistiert die Spontanatmung, darf nicht mehr beatmet, sondern muss sofort intubiert werden.
| Maskengrößen | |
|---|---|
| Schulkind | Gr. 2 |
| Frauen | Gr. 3 |
| Männer | Gr. 4 (5) |
Eine Maskenbeatmung beim nicht nüchternen Patienten ist nur bei verzögerter
Intubation bzw. Eintreten einer Hypoxie
(vorzeitiger Abfall der Sauerstoffsättigung) indiziert.
Die entsprechenden Maskengrößen sind genormt - siehe Tabelle.